Zum Umgang mit Umgehung – Anmerkung zu Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.1.2026 – C-788/24 – Anne Frank Fonds
Case note
Abstract
Generalanwalt Rantos hat in der Rechtssache Anne Frank Fonds (C-788/24) Schlussanträge dazu vorgelegt, wie die öffentliche Wiedergabe im Internet zu lokalisieren ist. Er verneint zwar ein Ausrichtungserfordernis als Tatbestandsvoraussetzung, nimmt aber wirksames Geoblocking vom Tatbestand aus; die bloße Möglichkeit einer Umgehung durch VPN-Dienste soll daran nichts ändern. Der Beitrag zeigt, dass diese Lösung faktisch zu einer Geoblocking-Pflicht für jede Veröffentlichung im Internet führt und der EuGH stattdessen das im Markenrecht, im Datenbankherstellerrecht und für das Recht der öffentlichen Wiedergabe aus der Vermiet- und Verleih-Richtlinie bereits etablierte Ausrichtungskriterium heranziehen sollte; Zustimmung verdienen die Schlussanträge dagegen, soweit sie die bloße Umgehungsmöglichkeit für die Annahme einer Wiedergabehandlung im gesperrten Gebiet nicht ausreichen lassen.