(Nur) Zur Zulässigkeit von Vervielfältigungen für die Erstellung eines Datensatzes

Case note

ZUM 2025, 71 · with Linda Kuschel

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Abstract

Anders als vielfach dargestellt betraf die vielbeachtete Entscheidung des LG Hamburg in Sachen Kneschke ./. LAION nicht das Training generativer KI als solches, sondern die Vervielfältigung eines Lichtbilds zum Abgleich mit einer aus dem Common-Crawl-Datensatz übernommenen Bildbeschreibung. Das Gericht wies die Klage über § 60d UrhG (TDM zu wissenschaftlichen Zwecken) ab, obwohl es die Anwendbarkeit der Schranke auf KI-Training insgesamt offenließ und sich dieser Frage dennoch in umfangreichen obiter dicta widmete. Der Beitrag kritisiert, dass das Gericht LAION zu Unrecht schon wegen der späteren Nutzung des Datensatzes durch Dritte als Forschungsorganisation einordnet, und zeigt für den maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 UrhG auf, dass das Gericht allein auf die technischen Möglichkeiten der Nutzer abstellt und zumutbare Erklärungsmittel der Rechtsinhaber unberücksichtigt lässt.