Urheberrechtliche Aspekte der Richtlinie 2019/770
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Abstract
Die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DID-RL) soll laut Art. 3 Abs. 9 und Erwägungsgrund 36 das Urheberrecht unberührt lassen. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich jedoch auf Gegenstände, die nahezu immer urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützt sind. Obwohl sie primär das Vertragsverhältnis zwischen Diensteanbieter (Unternehmer) und Nutzer (Verbraucher) regelt, wird aus urheberrechtlicher Perspektive ein weiterer Akteur relevant: der (Urheber-)Rechtsinhaber. Die Konkretisierung von Rechten und Pflichten zwischen Diensteanbieter und Verbraucher durch die Richtlinie führt zu Regelungen, die urheberrechtliche Aspekte tangieren und damit mittelbar die Vertragsfreiheit der Rechteinhaber beeinflussen können. Der Beitrag untersucht die Schnittstellen zwischen der DID-RL und dem Urheberrecht und analysiert die potenziellen Auswirkungen der Richtlinie im Vergleich zum aktuellen Stand. Dabei werden insbesondere End User License Agreements, die Weiterveräußerung digitaler Werkexemplare, das Overblocking rechtmäßig hochgeladener Inhalte sowie die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte nach Vertragsbeendigung thematisiert.